Beratungshilfe


Schon wer es sich leisten kann, verzichtet oft aus "Kostengründen" auf anwaltliche Hilfe. Dieses vermeintlich wirtschaftliche Argument wird schnell zur Milchmädchenrechnung. Für jeden, der mit Rechtsfragen konfrontiert wird, welche die Auskunft eines Anwaltes erforderlich machen, ergibt sich die Möglichkeit über Beratungskostenhilfe einen beinahe kostenlosen Anwalt beauftragen zu können.

Grundsätzlich ist jeder Anwalt verpflichtet, zu Beratungshilfe zu beraten. Es macht aber wenig Sinn, einen Anwalt zu beauftragen, der "satt" ist und kein besonderes Interesse an dem Fall hat, weil er finanziell nicht sehr einträglich ist. Beratungshilfe ist nicht gerade lukrativ für einen Anwalt, der seinen solventen Kunden mal eben 150 € die Stunde berechnet. Für Beratungshilfe erhält der Anwalt zwischen 60 und 100 € aber nicht pro Stunde, sondern für die gesamte Beratung.

KURZTIPPs:

  • Antrag beim Amtsgericht stellen
  • Mit dem Rechtspfleger genau das Problem festlegen
  • ALG II Bescheid, Mietvertrag kopieren und mitnehmen
  • Den Antrag gibt's im Download hier
  • Fragen Sie den auserwählten Anwalt, ob er den Fall wirklich beraten möchte oder einen Kollegen nennen kann, der sich dem gern widmet.

Viele Amtsgerichte halten auch Beratungstage ab. Informieren Sie sich bei den Amtsgerichten.

Hier finden Sie die Adressen und Telefonnummern der Geschäftsstellen:

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