Forderungen prüfen


Gibt es eine konkrete Ursache für die Verschuldung, lohnt es sich besonders genau hinzuschauen. Unter Umständen existiert die vermeintliche Schuld gar nicht oder ist nicht mehr durchsetzbar.

Unter Umständen hat sich auch die Rechtsprechung geändert.

Ein gutes Beispiel ist die Überschuldung vieler Haushalte, denen ostdeutsche "Schrottimobilien" zur Altersvorsorge von den Banken verkauft worden waren.

Mit der Änderung der Verjährungsvorschriften im BGB 2000/1 sind viele Verjährungsfristen abgekürzt worden. Was früher 30 Jahre durchsetzbar war, kann heute schon nach 3 Jahren dahin sein. Nur, - auf Verjährung müssen Sie sich berufen, sonst werden Sie verurteilt und zahlen doch! Als Schuldner müssen Sie daher Grundkenntnisse im Verjährungsrecht erwerben.

Kommt vom Gericht, muss also richtig sein? Die Gerichte stellen Vollstreckungsbescheide aus, ohne dass die Rechtmäßigkeit je geprüft worden wäre! Ohne Reaktion werden diese 30 Jahre lang vollstreckbar. Mißtrauen Sie allem, auch dem was vom Gericht aus an Sie herangetragen wird. Prüfen Sie den zugrundeliegenden Anspruch (ob dieser besteht und in welcher Höhe) und reagieren Sie ggf.

Merken Sie sich: "OB und WIE"

Das bedeutet prüfen Sie immer, ob und wie eine angebliche Forderung besteht. Im Zweifel, fragen Sie einen Anwalt, denn den können Sie sich immer leisten.



Sponsoren


[Zurück nach oben]

 


WAW - Webseiten für kleine und mittelständische Unternehmen
in Thüringen, Deutschland und weltweit
We Are Web - Thüringen - Wir sind sowas von Internet