Heizkosten


Heizkosten müssen in voller Höhe übernommen werden, da der Verbrauch hier im Wesentlichen von der Wärmedämmung der Wohung abhängt, auf die der Hartz IV Empfänger keinen Einfluss hat. Anstrakte oder pauschale Berechnung der Heizkosten ist nur ein Anhaltspunkt für die Angemessenheit.

SG Oldenburg S 47 AS 256/05



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