Insolvenztourismus
Vom BGH abgesegnet! Unter Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Frankreich ist einer Restschuldbefreiung nach dortigem Regelwerk möglich. So können Sie bereits nach einem Jahr schuldenfrei sein. !Zu empfehlen!
Auch GmbHs verlegen gern Ihren Sitz nach Frankreich oder Spanien. Allerdings liegt hier in der Regel eine Vollstreckungsvereitelung vor, § 288 StGB(Schutzgesetz) iVm § 823 II BGB. Damit greift die persönliche Haftung wieder. Für seriöse Geschäftsführer daher kaum zu empfehlen!
