Kontopfändung | Girokonto gekündigt ?
Jeder hat Anspruch auf ein "Girokonto für jedermann"
Die Kündigung des Girokontos ist meist logische Folge einer Kontopfändung. Ohne Girokonto ist aber eine Teilhabe am Wirtschaftsleben heute gar nicht mehr möglich. Außerdem werden Sozialabgaben vorzugsweise über ein Girokonto abgewickelt.
Hilfe kann das Girokonto auf Guthabenbasis schaffen, das alle Kreditinstitute, die Konten für jedermann bereithalten, anbieten.
Das Jedermann Girokonto wird auf Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) hin angeboten.
Den Antrag können Sie hier downloaden:
Es gibt in Deutschland allerdings keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto trotz Kontopfändung. Die Banken haben sich im Juni 1995 freiwillig verpflichtet, um einer gesetzlichen Regelung vorzubeugen. In anderen europäischen Ländern sind die Banken gesetzlich verpflichtet, ein "Jedermann Girokonto" anzubieten. Die Bank ist aber wegen der "Freiwilligkeit der Verpflichtung" nicht verpflichtet, dem Antrag auf ein "Jedermann Girokonto" zu entsprechen. Es handelt sich lediglich um eine Empfehlung. Es gibt aber die Möglichkeit der Beschwerde.
Lesen Sie die Empfehlung des ZKA
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