LG Coburg, Beschluss v. 12.10.2007 - 33 S74/07


LG Coburg, Beschluss v. 12.10.2007 - 33 S74/07 

Die Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist eine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung!

Sie darf daher nur von

  • einem Rechtsanwalt oder
  • zugelassenen (öffentlichen / privaten) Person/Stelle

angeboten werden.

Andere gewerbliche Schuldnerberater dürfen keine Vergütung fordern!

Das Landgericht Coburg verurteilte einen nicht zugelassenen gewerblichen Schuldnerberater zur Rückzahlung von 700 € Beratungshonorar. Die Tätigkeit verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz. Die Vorbereitung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens ist Rechtsbesorgung und nicht bloß wirtschaftlicher Natur.

Die Rückforderung erfolgt durch den vom Insolvenzgericht eingesetzten Treuhänder.



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