LG Coburg, Beschluss v. 12.10.2007 - 33 S74/07
LG Coburg, Beschluss v. 12.10.2007 - 33 S74/07
Die Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist eine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung!
Sie darf daher nur von
- einem Rechtsanwalt oder
- zugelassenen (öffentlichen / privaten) Person/Stelle
angeboten werden.
Andere gewerbliche Schuldnerberater dürfen keine Vergütung fordern!
Das Landgericht Coburg verurteilte einen nicht zugelassenen gewerblichen Schuldnerberater zur Rückzahlung von 700 € Beratungshonorar. Die Tätigkeit verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz. Die Vorbereitung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens ist Rechtsbesorgung und nicht bloß wirtschaftlicher Natur.
Die Rückforderung erfolgt durch den vom Insolvenzgericht eingesetzten Treuhänder.