Mietschulden
Mietschulden sind Primärschulden, gefährden also die Existenz. Mietrückstände schon von 2 aufeinanderfolgenden Mieten können zu einer außerordentlichen Kündigung führen.
Die Folge wäre Obdachlosigkeit. Daher gilt es Mietschulden sofort und vorrangig zu begleichen.
"Spätzahler" Achtung! Urteil des BHG VIII ZR364/04
Wer reglmäßig die Miete zu spät überweist, kann fristlos gekündigt werden. Daher gehören Mieten in der Prioritätenliste ganz nach oben!
Bei hartnäckigen Spätzahlern ist dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses "unzumutbar". Das ist bereits dann der Fall, wenn der Mieter nach einer ersten Abmahnung erneut säumig ist.