Nebenkosten Strom und Warmwasser


Kosten, die Aufwendungen sind, die untrennbar mit der Nutzung der Unterkunft, also mit deren Beheizung in untrennbarem Zusammenhang stehen und solche, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wohnung erforderlich sind, müssen vom kommunalen Träger zusätzlich zur Regelleistung gezahlt werden. Das betrifft insbesondere Strom und Warmwasser.

SG Mannheim S 9 AS 507/05



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