P-Konto - Pfändungsschutzkonto


P-Konto - Pfändungsschutzkonto

Das neue Pfändungsschutzkonto "P-Konto" kommt!

Das Gesetz zum Pfändungsschutzkonto / P-Konto wurde am 10.07.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlich und tritt 12 Monate später also am 01.07.2010 in Kraft. Ab Juli 2010 können sie also Ihr P-Konto eröffnen!

 

Das P-Konto als neue Alternative zum Guthabenkonto sollte ursprünglich Ende 2008 / Anfang 2009 eingerichtet werden.

Im Januar 2008 wurde erstmals das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes

im Bundestag beraten.

Automatischer Pfändungsschutz

Der Basispfändungsschutz soll ein Kontoguthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrages (§850 ZPO), derzeit 985,15 € schützen, dieses kann nicht gepfändet werden, bzw. bleibt pfändungsfrei.

Dieser Basispfändungsschutz wird für je einen Kalendermonat gewährt.

Wird der Basispfändungsschutz in einem Monat nicht ausgeschöpft wird der Rest auf den nächsten Monat übertragen.

Der Basispfändungsschutz ist unabhängig von der

  • Art der Einkünfte,
  • Zeitpunkt des Eingangs der Einkünfte.

P-Konto

Pfändungsschutzkonto kann nur ein Konto je Person sein. Das P-Konto wird zwischen Bank und Bankkunde vereinbart. Die Bank ist nicht verpflichtet das P-Konto neu einzurichten. Anders bei einem bestehenden Konto. Ein bestehendes Konto kann in ein P-Konto umgewandelt werden.

Sonderschutz für Sozialleistungen

Besonderer Schutz besteht für:

  • Kindergeld
  • SGB II / Hartz IV
  • andere Sozialleistungen

Allgemeiner Pfändungsschutz

Der allgemeine Pfändungsschutz bleibt unabhängig vom P-Konto bestehen.

Einkünfte Selbständiger

Einkünfte Selbständiger werden künftig wie Arbeitseinkommen behandelt.

Zweck ist es Einkünfte Selbständiger besser zu schützen.

 

Aktueller Stand der Reform zum Pfändungsschutzkonto / P-Konto (März 2009)

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Pfändungsschutzkonto am 5. September 2007 beschlossen. Der Bundesrat hat am 9. November 2007 seine Stellungnahme zum Pfändungsschutzkonto abgegeben. Der Deutsche Bundestag hat am 24. Januar 2008 den Gesetzentwurf in erster Lesung behandelt und zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Die Beratungen zum P-Konto im Deutschen Bundestag dauern zurzeit an.

Mehr Infos hier beim Justizministerium

 



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