Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe (PKH) wird in der Regel gemeinsam mit einem Anwalt beantragt. Hier gibt es doch einige Fallstricke, so dass ich von eigenen Experimenten abrate. Im Falle einer Klage wird diese z.B. in der Regel nur als Entwurf eingereicht und dann im Falle einer Genehmigung der PKH aktiviert.
Den Antrag zum Download gibt es hier
Hier prüft das Gericht neben der "Vermögenslosigkeit" die Erfolgsaussichten der Sache. (Das ist zum Teil ein recht willkürlicher Vorgang. Als Referendar habe ich selbst erlebt, dass Richter sich rühmten "grundsätzlich" keine Anträge solcher "Sozialschmarotzer" zu bewilligen )
