Steuerschulden


In Hessen, Bayern, Niedersachsen und Thüringen geben Kfz- Zulassungsstellen nur noch dann einen Fahrzeugschein aus, wenn der Fahrzeughalter keine Kfz- Steuerschulden hat.


Desweiteren muß jeder neue Fahrzeughalter eine Einzugsermächtigung für seine Kfz- Steuer abgeben.
Sollte jemand kein eigenes Konto haben, sind Ausnahmen möglich.

 



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