Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz durchführen
Das Privatinsolvenzverfahren bzw. Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung hat sich etabliert. Lassen Sie sich nicht von Neppern ködern, die nach dem Motto werben "Privatinsolvenz - solange es sie noch gibt!" Es wird sie noch geben, lange, lange, sehr lange.
Die Verbraucherinsolvenz gliedert sich dabei in 2 Teile.
Die Verbrauchrinsolvenz beginnt mit dem außergerichtlichen Einigungsversuch.
Ist dieser gescheitert, kann der eigentliche Insolvenzantrag für eine Verbraucherinsolvenz beim Insolvenzgericht gestellt werden. Dabei darf nicht vergessen werden zugleich auch die Restschuldbefreiung zu beantragen. Es schließt sich dann die 6-Jahre oder 72 Monate dauernde Wohlverhaltensperiode an in welcher der Schuldner / Antragsteller des Verbraucherinsolvenzverfahrens den pfändbaren Teil seines Einkommens an die Gläubiger abgeben muss und keine neuen Schulden machen darf.