Örtliche Verbraucherzentralen und Schuldnerberatung
Allgemeine Schuldnerberatung ist eine Aufgabe der Kommunen (§ 11 Abs. 5 SGB XII und § 16 Abs. 2 SGB II), die allen jeder privaten Haushalten offensteht, die hilfebedürftig sind oder denen sozialer Abstieg droht.
Außerdem gibt es Schuldnerberatungsstellen, die auf Grundlage der Insolvenzordnung (§ 305 InsO) von den Ländern als Insolvenzberatungsstellen anerkannt sind. Diese sind zuständig, um Überschuldeten die Restschuldbefreiung nach dem Verbraucherinsolvenzverfahren zu erm öglichen.
Als Träger von Schuldnerberatungsstellen kommen die Wohlfahrtsverbände (u.a. Caritasverband, Diakonisches Werk, das DRK, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt oder Verbraucherberatungsstellen sowie die Sozialämter in Betracht.
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oder telefonisch unter 01801/907050 (Mo. - Do. von 7-19 Uhr; nur Anrufe aus dem Festnetz. Kosten von 9-18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefanger Minute)
Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Kiel
Willestraße 4-6, 24103 Kiel
Tel: +49(0)431 9719350
