Zugang
Für den Beweis des Zugangs von Schreiben ist der Schuldner in der Regel nicht nicht verantwortlich, weil das, was da im Briefkasten landet in der Regel nicht günstig für ihn ist. Ein Fax-Sendebericht ist zum Beispiel bloßes Indiz für den Zugang. Bei Gerichtsvollzieherzustellung wird Zugang allerdings unterstellt. Auch wenn der Gläubiger 3 mal einen Brief nachweislich abgesendet hat, gehen Gericht von Zugang mindestens eines Briefes aus (OLG Naumburg). Beliebter Trick bei Anwälten ist es, eine Rechnung mit Zahlendreher zu verschicken. Meldet sich der entrüstete Schuldner darauf hin, ist Zugang der Mahnung etc. bewiesen.