Zwangsumzug wegen Hartz IV
Unangemessen hohe Mieten, also solche, die die angemessenen Kosten der Unterkunft übersteigen, sollen in der Regel längstens für 6 Monate übernommen werden. Die Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung. Allein mit einer Aufforderung der Behörde, die Kosten zu senken kann diese Frist nicht verkürzt werden.
LSG Niedersachsen-Bremen L 8 AS 138/05