Zwangsumzug wegen Hartz IV


Unangemessen hohe Mieten, also solche, die die angemessenen Kosten der Unterkunft übersteigen, sollen in der Regel längstens für 6 Monate übernommen werden. Die Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung. Allein mit einer Aufforderung der Behörde, die Kosten zu senken kann diese Frist nicht verkürzt werden.

LSG Niedersachsen-Bremen L 8 AS 138/05



Sponsoren


[Zurück nach oben]

 


WAW - Webseiten für kleine und mittelständische Unternehmen
in Thüringen, Deutschland und weltweit
We Are Web - Thüringen - Wir sind sowas von Internet