Zwangsumzug
Ca. 500.000 Haushalte sind für Hartz IV zu groß und zu teuer.
Das Problem: Die Agentur zahlt nur "angemessene Kosten der Unterkunft" (KdU)
Die Kriterien dafür, was "angemessen" ist, treffen die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) bzw. die Kommunen.
Sie legen fest, welche Miethöhe und welche Wohnungsgröße angemessen ist.
Die Richtwerte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind:
- Single: 45-50qm
- Paar: 60qm (2 Zimmer)
- 3 Personen 75qm (3 Zimmer)
Jeweils zur Miethöhe des örtlichen Mietspiegels. Der Mietspiegel wird durch Mieter- Vermietervereine und Kommunen ausgehandelt.
In Leipzig (6,17 €/qm Warmmiete)sind ca. 3000 Wohnungen damit zu teuer bzw. zu groß.
Nach Erhalt des Bescheides wird i.d.Regel 6 Monate Karenz gewährt. Eine sofortige Aufforderung zum Umzug ist selten. Die zu hohe Miete wird meist zwischenzeitlich weiter gezahlt.
Der Umzug ist letzte Möglichkeit und wird nicht leichtfertig verlangt werden. Wichtig ist es aktiv zu werden und das dem Amt nachzuweisen. Wer nichts tut verliert den Anspruch auf die Differenz.
Das können Sie tun:
- Mit dem Vermieter über eine Senkung der Miete verhandeln
(weisen Sie auf die Bedingungen des Bescheides hin, den Vermietern ist das Problem bekannt, die Vermietervereine raten den Vermietern die Miete auf das "angemessene" Maß zu senken) - bieten Sie eine zeitlich begrenzte Absenkung für die Dauer der Arbeitslosigkeit an
- Untervermietung
(aber achten Sie darauf, die Zustimmung des Vermieters einzuholen und dass das Amt Ihnen nicht eine "eheähnliche" Lebensgemeinschaft unterstellt) - Nebenkosten senken
(Wasser, Strom, Heizung sparsam verbrauchen)